„Wir wollen als freie Träger unseren Beitrag zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs leisten – das ist pädagogisch geboten und gesellschaftlich notwendig. Doch ohne verlässliche Finanzierung fehlt uns die Grundlage für jede seriöse Planung“, betont Vincent Schiewe, geschäftsführender Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen Niedersachsen/Bremen.
Zwar wurden die Schulen in freier Trägerschaft beim Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsangeboten berücksichtigt, doch für den laufenden Betrieb – also Personalkosten, Verpflegung, Infrastrukturpflege – gibt es bislang keine tragfähige Lösung. Das führt zu einer erheblichen Planungsunsicherheit und erschwert es freien Trägern, dem steigenden Bedarf an Ganztagsplätzen gerecht zu werden.
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2024 hat das Land Niedersachsen Fördermöglichkeiten für den Ausbau der Ganztagsbetreuung geschaffen, die konkrete finanzielle Unterstützung für die Ganztagsbetreuung bleibt jedoch vage. So wurden für den Ausbau der Ganztagsbetreuung 136 Euro pro Schülerin und Schüler vorgesehen. Jedoch bleibt offen, wie diese Mittel konkret zur Finanzierung der laufenden Ganztagsbetreuung beitragen und ob sie dem tatsächlichen Bedarf auch nur annähernd gerecht werden können.
„Wir fordern, dass freie Schulen bei der Umsetzung des Ganztagsrechts nicht benachteiligt werden“, so Schiewe weiter. „Die Vielfalt der pädagogischen Konzepte und das große Engagement der Schulgemeinschaften sind ein Gewinn für die Bildungslandschaft in Niedersachsen. Das Land sollte dieses Potenzial aktiv nutzen – nicht durch strukturelle Benachteiligung ausbremsen.“
Die Landesarbeitsgemeinschaft ruft das Niedersächsische Kultusministerium dazu auf:
- kurzfristig eine Förderrichtlinie für die laufenden Betriebskosten vorzulegen,
- eine eindeutige Finanzierungsregelung zwischen Land und Kommunen zu schaffen,
- freie Träger verbindlich in die weitere Ausgestaltung einzubeziehen.
Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen Niedersachsen/Bremen
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