Das Bündnis Freie Schulen Niedersachsen hat heute folgende Pressemitteilung herausgegeben:
Mit der Verabschiedung der Schulgesetznovelle setzt Niedersachsen erste Reformschritte für Schulen in freier Trägerschaft um. Eine transparentere Berechnungsformel für die Finanzhilfe (§ 150 NSchG) sowie eine gesetzlich verankerte Evaluationsklausel (§ 192 Abs. 3 NSchG) sollen künftig mehr Nachvollziehbarkeit schaffen. Die freien Schulträger begrüßen diese Entwicklungen – kritisieren jedoch deutliche Schwächen in der Umsetzung.
80 % Ziel klar verfehlt
Zwar wird im Gesetz eine 80-prozentige Orientierung an den Schülerkosten öffent-licher Schulen genannt, doch bleibt diese Vorgabe weitgehend symbolisch:
- Wichtige Ausgabepositionen, die das Land für eigene Schulen berücksichtigt, werden in der Berechnungsformel ausgeklammert.
- Die Sachkostenpauschale basiert auf einem pauschalen Faktor (1,167), statt auf realen kommunalen Ausgaben oder aktuellen Destatis-Zahlen.
- Für das Lehrkräfteentgelt fehlen die anerkannten Personalgemeinkosten (15 %) vollständig.
Kritik aus den Verbänden (VDP und AGFS): Ziel verfehlt, Chance vertan
Die freien Schulträger fordern seit Jahren eine gerechte und schulformspezifische Finanzierung auf Augenhöhe mit dem öffentlichen Schulwesen. Diese Kernforde-rung wurde in der Novelle erneut nicht gesetzlich verankert. Die Folge: Die struktu-relle Unterfinanzierung freier Schulen in Niedersachsen verschärft sich – mit dem Risiko, dass nicht alle Schulen den Evaluationszeitraum bis 2028 wirtschaftlich überstehen.
Klagen gegen Finanzhilfe
Mehrere freie Schulträger haben im letzten Jahr Klage gegen die zu geringe Höhe der Finanzhilfe erhoben. Da die nun neue Finanzhilfe kostenneutral ist, wird der Grund für diese Klagen nicht entfallen.
Schulaufsicht: Neuregelungen erst ab 2026
Die Änderungen zur Schulaufsicht treten zum 1. August 2026 in Kraft. Die erforderlichen Verordnungen sind noch in Arbeit, eine Bewertung steht daher noch aus.
Bündnis Freie Schulen Niedersachsen,
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